Unsere Qualitätsrichtlinien
Als Mitglied der Bayerischen Imkervereinigung unterliegt der Verein und somit auch jedes Vereinsmitglied den Qualitätsrichlinien der Bayerischen Imkervereinigung. Durch diese strengen Richtlinien wird die hohe Qualität, welche weit über den gesetzlichen Besimmungen liegt, gewährt.
Honig muss ausschließlich in Bayern erzeugt worden sein
Dies ist durch eine Pollenanalyse überprüfbar.
Honig muss naturbelassen sein
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Invertaseaktivität muss mindestens 65 Einheiten (U / Kg Honig) SIEGENTHALER betragen.
Ausnahme bei enzymschwachen Honigen 45 U/Kg.
- Der Hydroxymethylfurfural-Gehalt (HMF) darf 15 mg pro Kg Hnig nicht überschreiten.
- Sämtliche hoigeigene Bestandteile müssen enthalten sein, d.h. dem Honig darf nichts entzogen und nichts hinzugefügt werden. Pollen darf nicht herausgefiltert werden.
- Der Wassergehalt darf höchsten 18 % betragen.
Vergleich Honigverordnung BIV Bestimmung
Vergleich | Honigverordnung | BIV-Bestimmungen |
Wassergehalt bei normalen Honigen: | 21 % | 18 % |
Kleehonig | 23 % | 18 % |
Heidehonig | 23 % | 21,5 % |
HMF | max. 40 mg/kg | max. 15 mg/kg |
Kauft daher nur Honig von einheimischen Imkern aus der Region.